Sperrgut

Sperrgut

Sperrgut mit dem Kehricht entsorgen

Sperrgut ist ebenfalls Hauskehricht, jedoch liegt der Unterschied darin, dass Sperrgut aufgrund seiner Grösse oder seines Gewichts nicht im SUIBR!-Gebührensack entsorgt werden kann. Zum Beispiel Möbelstücke, Matratzen oder grössere Kunststoffteile.

Mit der SUIBR!-Gebührenmarke

Sperrgut wird wöchentlich zusammen mit dem Hauskehricht gesammelt. Deponieren Sie das Sperrgut, genauso wie den SUIBR!-Gebührensack, einfach und bequem vor der Haustüre und kleben Sie die nötige Anzahl Gebührenmarken drauf (pro 5 kg eine Marke). Fertig.

Gebührenmarken gibt’s übrigens fast überall dort, wo auch die SUIBR!-Gebührensäcke erhältlich sind. Die Verkaufsstellen finden Sie hier.

So wird das Sperrgut mitgenommen:

  • Grosse Möbelstücke zerlegen und Metallteile entfernen

  • Gewicht pro Einheit maximal 20 kg
  • Grösse pro Einheit maximal 200 x 100 x 50 cm
  • Ausreichend Gebührenmarken sichtbar aufkleben (1 Marke pro 5 kg)

Wichtig: Schwarze Säcke mit Gebührenmarken werden nicht eingesammelt!!!

Das geht

Das geht

  • Sperrgut ist Kehricht, der nicht im SUIBR!-Gebührensack Platz hat. Beispiele: Möbelstücke, Stühle, Holzkisten, Matratzen, Sofas, Teppiche, Kunststoffe, Fenster mit Scheiben und Beschlägen, Kinderwagen etc.
Das geht nicht

Das geht nicht

Alle Materialien, die dem Recycling oder einer anderen Form der Wiederverwertung zugeführt werden können, gehören nicht in den Kehricht. Sie gehören in die entsprechende Separatsammlung oder einem Brockenhaus etc. zugeführt.

Kosten

Kosten

1 Marke pro 5 kg Sperrgut.
Ein Bogen à 5 Marken kostet CHF 10.00 (inkl. MwSt.).

Wo?

Wo?

  • Buochs, Zimmermann Umweltlogistik AG
Sammelstellen
Zu beachten

Zu beachten

Für die Mitgabe mit dem Kehricht:

  • Grosse Möbelstücke zerlegen und Metallteile entfernen
  • Gewicht pro Einheit maximal 20 kg
  • Grösse pro Einheit maximal 200 x 100 x 50 cm

  • Sperrgutmarken sichtbar aufkleben
  • Der Fussgänger- und Fahrzeugverkehr darf nicht behindert werden.
  • Über Nacht (bis 06.00 Uhr) nicht auf öffentlichem Grund lagern
  • Schwarze Säcke mit Gebührenmarken werden nicht eingesammelt!!!

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