Sperrgut
Sperrgut mit dem Kehricht entsorgen
Sperrgut ist ebenfalls Hauskehricht, jedoch liegt der Unterschied darin, dass Sperrgut aufgrund seiner Grösse oder seines Gewichts nicht im SUIBR!-Gebührensack entsorgt werden kann. Zum Beispiel Möbelstücke, Matratzen oder grössere Kunststoffteile.
Mit der SUIBR!-Gebührenmarke
Sperrgut wird wöchentlich zusammen mit dem Hauskehricht gesammelt. Deponieren Sie das Sperrgut, genauso wie den SUIBR!-Gebührensack, einfach und bequem vor der Haustüre und kleben Sie die nötige Anzahl Gebührenmarken drauf (pro 5 kg eine Marke). Fertig.
Gebührenmarken gibt’s übrigens fast überall dort, wo auch die SUIBR!-Gebührensäcke erhältlich sind. Die Verkaufsstellen finden Sie hier.
Bereitstellung des Sperrguts
Sperrgut wird nur mitgenommen, wenn es das Gewicht von 20 kg NICHT übersteigt und die maximalen Masse von 200 x 100 x 50 cm nicht überschreitet!
Sperrgutmarken sichtbar aufkleben (pro 5 kg eine Marke).
Das geht
- Sperrgut ist Kehricht, der nicht im SUIBR!-Gebührensack Platz hat. Beispiele: Möbelstücke, Stühle, Holzkisten, Matratzen, Sofas, Teppiche, Kunststoffe, Fenster mit Scheiben und Beschlägen, Kinderwagen etc.
Das geht nicht
Alle Materialien, die dem Recycling oder einer anderen Form der Wiederverwertung zugeführt werden können, gehören nicht in den Kehricht. Sie gehören in die entsprechende Separatsammlung oder einem Brockenhaus etc. zugeführt.
Kosten
1 Marke pro 5 kg Sperrgut.
Ein Bogen à 5 Marken kostet CHF 10.00 (inkl. MwSt.).
??? Entsorgung bei Zimmermann: CHF -.30/kg ???
Wo?
- Buochs, Zimmermann Umweltlogistik AG
Zu beachten
Für die Mitgabe mit dem Kehricht:
- Grösse max. 200 x 100 x 50 cm; Gewicht max. 20 kg
- Sperrgutmarken sichtbar aufkleben
- Alle grösseren Metallteile entfernen
- Der Fussgänger- und Fahrzeugverkehr darf nicht behindert werden.
- Über Nacht (bis 06.00 Uhr) nicht auf öffentlichem Grund lagern