suibr-sack

Kehricht / Sperrgut

Der Kehricht muss in SUIBR!-Gebührensäcken, vorzugsweise in einem Container, bereitgestellt werden. Die Bereitstellung der SUIBR!-Gebührensäcke im Container bringt Ihnen viele Vorteile – ist der Gebührensack voll, wandert er in den Container. Zudem können Sie den Container bereits am Vorabend des Abfuhrtages bereitstellen und es besteht keine Gefahr von Verwüstung durch Wildtiere.

Sperrgut muss mit der nötigen Anzahl SUIBR!-Gebührenmarken beklebt werden.

  • Grösse Sperrgut
    max. 200 x 100 x 50 cm
  • Gewicht Sperrgut
    max. 20 kg
  • Wichtig!
    Grössere Metallteile entfernen

Zulässige Container: Grauer Kunststoffcontainer 240 oder 800 Liter; beschriftet mit Symbol oder «Kehricht»-Kleber (gratis bei Ihrer Gemeinde erhältlich)

Gebührensäcke /
Sperrgutmarken

Weitere Infos
zum Sperrgut

Grüngut+Container-cmyk

Grüngut

Das Grüngut muss im Container bereitgestellt werden. Gartensäcke dürfen nur im Ausnahmefall als zusätzliches Behältnis verwendet werden.

Hierzu gelten jedoch folgende Bedingungen:

  • Gartensäcke dürfen das Gewicht von 20 kg nicht überschreiten.
  • Kehrichtsäcke oder sonstige Tragtaschen werden NICHT mitgenommen.
  • Gebündeltes Grüngut max. 1.5 m lang und 20 kg schwer.
  • Christbäume können bis Mitte Januar gratis dem Kehricht oder dem Grüngut mitgegeben werden.
  • Wichtig! Sog. kompostierbares Geschirr gehört nicht in die Grüngutsammlung.
  • Hinweis: Bei angefrorenem Grüngut ist eine Leerung des Containers nicht möglich.

Zulässige Container: Grüner Kunststoffcontainer 240 oder 800 Liter

Weitere Infos
zur Bereitstellung

papierbuendel

Papier

Papier gebündelt oder offen im braunen Container.

  • Mit Schnur gebündelt oder im braunen Container bereitstellen.
  • Geschreddertes, beschichtetes oder verschmutztes Papier gehört in den Kehricht.

Zulässige Container: Brauner Kunststoffcontainer 240 oder 800 Liter

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