Mittwoch, 10. Dezember 2025
Bereitstellung von Kehricht und Sperrgut
Von KehrichtVerwertungsVerband NW
Für die Bereitstellung des privaten Hauskehrichts an den vom Verband festgesetzten Sammelrouten sind ausschliesslich Gebührensäcke zulässig.
Neben dem Kehricht besteht die Möglichkeit, Sperrgut der wöchentlichen Abfuhr mitzugeben. Sperrgut ist ebenfalls Hauskehricht, jedoch liegt der Unterschied darin, dass Sperrgut aufgrund seiner Grösse oder seines Gewichts nicht im SUIBR!-Gebührensack entsorgt werden kann. Zum Beispiel Möbelstücke, Matratzen oder grössere Kunststoffteile.
Damit das Sperrgut mitgenommen wird darf es pro Einheit das Gewicht von 20 kg und die Grösse von 200 x 100 x 50 cm nicht überschreiten. Zudem muss das Sperrgut mit der nötigen Anzahl Gebührenmarken (1 Marke pro 5 kg Gewicht) sichtbar beklebt werden.