Donnerstag, 3. Juli 2025
Bereitstellung von Kehricht und Sperrgut
Von KehrichtVerwertungsVerband NW

Für die Bereitstellung des privaten Hauskehrichts an den vom Verband festgesetzten Sammelrouten sind ausschliesslich Gebührensäcke zulässig.
Neben dem Kehricht besteht die Möglichkeit, Sperrgut der wöchentlichen Abfuhr mitzugeben. Sperrgut ist ebenfalls Hauskehricht, jedoch liegt der Unterschied darin, dass Sperrgut aufgrund seiner Grösse oder seines Gewichts nicht im SUIBR!-Gebührensack entsorgt werden kann. Zum Beispiel Möbelstücke, Matratzen oder grössere Kunststoffteile (Detailinformationen unter der Rubrik Sperrgut) Sperrgut mit dem Kehricht mitgeben
