Gewässerschutz 1959 gab Impuls für den Verband

Der KehrichtVerwertungsVerband Nidwalden wurde im Jahre 1960 gegründet. Das bedeutet nicht, dass vorher der Kehricht nicht auch auf irgend eine Art «ver­sorgt» wurde. Grössere Gemeinden wie Stans oder Buochs hatten bereits eine wö­chentliche Kehrichtabfuhr. Vorerst wurde der brennbare Abfall dem Feuer in der eigenen Küche oder im Heizofen entsorgt. Jede Gemeinde hatte eine Grube oder einen Bachlauf, wo der Kehricht offiziell oder meist inoffiziell deponiert wurde. Es galt der Spruch «aus den Augen aus dem Sinn». In Stans wurde im Dezember 1960 die letzte Kehrichtabfuhr mit Pferdegespann gefeiert. Über Jahre hatte Ro­bert Wagner vom Lehli das Pferdegespann am Freitag und Samstag geführt, wäh­rend die Gemeindearbeiter Franz Amstutz und Alois Odermatt als «Belader» funk­tionierten. Sie verstanden es, ihre letzte Fahrt festlich zu gestalten. Mit Zylinder und schwarz gekleidet absolvierten sie ihre letzte Fahrt. Auf einem Plakat stand: «Wir tun Euch kund Ihr lieben Leute, dass unsere letzte Fahrt ist heute». Ältere Ein­wohner wissen genau, wo vor 1961 überall Kehricht deponiert wurde. Diese sind teilweise unter dem Stichwort «Altlasten» auf Gemeinde-und Kantonsämtern registriert. Der Begriff «Nachsorge» bei diesen Altlasten wird verdrängt, hat aber auf der Deponie Cholwald einen hohen Stellenwert

Abwartende Gemeinden
Die Landsgemeinde im Jahre 1959 hatte ein neues Gewässerschutzgesetz genehmigt. Dieses verlangte, dass nicht nur die Abwasserfra­ge sondern auch die Kehrichtentsorgung, die oft für Gewässerver­schmutzungen verantwortlich war, angepackt wird. Bei der Gesetzesberatung war bereits klar, dass nur ein Gemeindezweckverband diese Auf­gabe lösen kann. Der Einladung der im Herbst 1959 eingesetzten Gewässerschutzkommission zu einer Aus­sprache am 31. März 1960 folgten die Gemeinden Hergiswil, Stansstad, Stans, Oberdorf, Buochs, Beckenried und Emmetten. Wolfenschiessen hat­te sich entschuldigt und die übrigen waren unentschuldigt fern geblieben. Umso mehr überrascht es in der Rück­blende, dass an der Sitzung der Gewässerschutzkommission am 8. Juli 1960 Präsident Paul Amstad feststel­len konnte: «Die Bezirksgemeinde-Ab­stimmung vom Mai bis Juni ergeben folgendes Bild bezüglich KehrichtVerwertungsVerband: Zustimmend die Gemeinden: Beckenried, Ennetbürgen, Buochs, Hergiswil, Stans, Stansstad und Emmetten. Ablehnend die Ge­meinden: Oberdorf, Wolfenschiessen, Dallenwil und Ennetmoos.» Nur ein Jahr später wurden die Gemeinderä­te und das Stimmvolk in Dallenwil, Oberdorf und Ennetmoos ebenfalls einsichtig und schlossen sich dem Verband an. Wolfenschiessen brauch­te dafür etwas länger und trat erst im Jahre 1966 dem Verband bei.

Gründungsversammlung Juli 1960
Am 26. Juli 1960 wurde die Gründungs­versammlung des Zweckverbandes durchgeführt. Dem ersten Vorstand gehörten an: Gemeindepräsident Franz Huber, Beckenried (Präsident), Gemein­derat Bruno Leuthold, Stans, Gemein­depräsident Walter Hauser, Buochs, Gemeinderat Eduard Uebelhard, Ennetbürgen, Gemeinderat Josef Keiser, Hergiswil. Über Arbeit hatte sich der Vorstand nicht zu beklagen. Dies zeigt die Traktandenliste der ausserordent­lichen Generalversammlung am 12. November 1960. Es wurde Beschluss gefasst über die Art und Weise der Kehrichtabfuhr. Der Pachtvertrag mit der Uerte Ennetmoos musste geneh­migt und vor allem der Transporteur für die Kehrichtabfuhr bestimmt wer­den. Der Zuschlag ging aus mehreren Meldungen an den Jungunternehmer Heinrich Camenzind, Ennetbürgen. Der Vorstand hatte bei der Spezial­firma Ochsner ein Kehrichtfahrzeug ausgesucht, welches durch den Konzessionär für rund 60 000 Franken zu erwerben war. Die Anschaffung von Ochsnerkübeln, wann und wie die Sperrgut-Abfuhr geschehen soll, die Bedienung abgelegener Gebiete und anderes wurden in den ersten Jahren zu Dauerthemen. Nach drei Jahren zog sich Heinrich Camenzind vom Kehrichttransport zurück. Von 1. Januar 1964 bis 31.12.2015 besorgte Niederberger, Transporte, Dallenwil (alt Alfred Niederberger Transporte) die Kehrichtabfuhr.

Neuausschreibung der Sammelverträge per 01.01.2016
Die Gemeinden im Kanton Nidwalden haben beschlossen, per 01.01.2016 die gebührenpflichten Abfallsäcke einzuführen. Die Sammelverträge wurden in diesem Zusammenhang neu ausgeschrieben.  Der Zuschlag ging an Leisibach Entsorgung AG (als Bruno Leisibach AG).  Ab 01.01.2016 bis 31.12.2022 erfolgte die Kehrichtabfuhr durch Leisibach Entsorgung AG, welche per 01.01.2023 ihren Vertrag Zimmermann Umweltlogistik AG, Buochs, übertragen hat. Aufgrund gesetzlicher Vorlagen erfolgen per 01.01.2026 wiederum die Ausschreibungen sämtlicher Sammelverträge.

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