Sperrgut mit dem Kehricht mitgeben
Sperrgut ist ebenfalls Hauskehricht, jedoch liegt der Unterschied darin, dass Sperrgut aufgrund seiner Grösse oder seines Gewichts nicht im SUIBR!-Gebührensack entsorgt werden kann. Zum Beispiel Möbelstücke, Matratzen oder grössere Kunststoffteile.
Mit der SUIBR!-Gebührenmarke
Sperrgut wird wöchentlich zusammen mit dem Hauskehricht gesammelt. Deponieren Sie das Sperrgut, genauso wie den SUIBR!-Gebührensack, einfach und bequem vor der Haustüre und kleben Sie die nötige Anzahl Gebührenmarken drauf (pro 5 kg eine Marke). Fertig.
Gebührenmarken gibt’s übrigens fast überall dort, wo auch die SUIBR!-Gebührensäcke erhältlich sind. Die Verkaufsstellen finden Sie hier.
Die Vorteile
- Einfach und zeitsparend
- Keine Ansammlung Zuhause
- Sofort wieder Platz für Neues
Dies wird gerne mitgenommen
Sperrgut ist brennbarer Abfall, der meist aus vielen verschiedenen Stoffen, jedoch vorwiegend aus Holz, Kunststoff, Textilien oder Verbundstoffen besteht.
Nachfolgend einige Beispiele mit der Anzahl benötigten Gebührenmarken (es gilt 1 Marke pro 5 kg).
Bitte beachten!
Sperrgut wird nur mitgenommen, wenn es das Gewicht von 20 kg NICHT übersteigt und max. 2 m lang, 1 m breit und 50 cm hoch ist!
Dies wird NICHT mitgenommen
Alle Materialien, die dem Recycling oder einer anderen Form der Wiederverwertung zugeführt werden können, wie zum Beispiel: Gegenstände aus vorwiegend Metall, Pneus sowie elektrische und elektronische Geräte inklusive Zubehör. Bitte entsorgen Sie diese in den entsprechenden Separatsammlungen oder im Fachgeschäft.
Für grössere Entsorgungsmengen (z.B. von Wohnungsräumungen, Umbauten oder Renovationen) bieten verschiedene Firmen einen Mulden und/oder Entsorgungsservice an.
Nachfolgend einige Gegenstände, die nicht ins Sperrgut gehören.